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Vertragsrecht
Haupterscheinungsform aller Rechtsgeschäfte ist der Vertrag. Als Vertrag bezeichnet man unabhängig von seinem konkreten Inhalt und unabhängig vom jeweiligen Vertragstyp alle Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr Personen über eine verbindliche Regelung eines Gebens und Nehmens der Vertragsparteien. Dieses Geben auf der einen und das Nehmen auf der anderen Seite sind gleichgültig, ob es sich um die klassischen Vertragstypen wie Mietvertrag, Darlehensvertrag, Kaufvertrag oder um die neueren Vertragsarten wie Leasing oder Franchising handelt, charakteristisch für einen Vertrag. Der Vermieter stellt dem Mieter seine Wohnung/ein Fahrzeug zur Verfügung, um von diesem hierfür eine Geldzahlung zu erhalten. Der Mieter zahlt wiederum die Miete, um die Sache nutzen zu dürfen. Der Verkäufer verkauft eine Sache, um den Kaufpreis zu erlangen. Umgekehrt bezahlt der Käufer den Kaufpreis, um die gekaufte Sache zu bekommen, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Ein vertraglich vereinbartes Geben und Nehmen findet man in nahezu allen Lebensbereichen, so dass wir uns alle auch täglich teils bewusst teilweise aber auch unbewusst in dem weitläufig mit Vertragsrecht umschriebenen Rechtsgebiet bewegen, früh morgens angefangen beim Kauf unserer Frühstücksbrötchen bis hin zum Abend beim Erwerb einer Busfahrkarte für die Heimfahrt vom Büro nach Hause. Vertragsabschlüsse gleich in welcher Ausgestaltung im einzelnen beruhen zumeist auf freiwilliger Basis, so dass jede Seite auch in der Regel beim Vertragsabschluss den eigenen Vorteil sucht. Gerade dieser Umstand birgt zumeist auch den Konfliktstoff, der später zu Auseinandersetzungen führen kann und auch häufig führt. Rechtsprechung und Gesetzgebung sind hier daher in besonderem Maße gefordert. Dem Gesetzgeber kommt bereits die Aufgabe zu, die vom Grundsatz her bestehende Vertragsfreiheit über gesetzliche Regelungen mit Korstettstangen zu versehen und möglichst klare Grenzen zu ziehen, innerhalb der sich die Vertragsparteien bewegen dürfen. Die Rechtsprechung hat die Gesetze sodann im Streitfall anzuwenden und Lösungen zu finden, an die die Streitparteien letztendlich auch gebunden sind. Wichtig ist es daher, auch im vertragsrechtlichen Bereich den "Kompass" zu haben, der einen im konkreten Fall zu den wichtigen gesetzlichen Regelungen und gerichtlichen Entscheidungen führt, die es zu beachten gilt. Ich betätige mich für viele Mandanten in dem sehr weit gesteckten Bereich des Vertragsrechts mit allen zu beachten Gesetzen, Nebengesetzen, Verordnungen usw. als derartiger "Kompass" oder Wegweiser und biete meine Hilfe von der inhaltlichen Gestaltung eines Vertrages, über die Beratung und außergerichtlicher Interessenwahrnehmung des Mandanten bis hin zur Vertretung in einer gerichtlichen Auseinandersetzung an.
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