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Verkehrsrecht
Unter dem Begriff „Verkehrsrecht" kann man alle rechtlichen Regelungen zusammenfassen, die sich mit dem Fortbewegung auf der Straße, der Schiene, zu Wasser und in der Luft befassen. Derartige Regelungen findet man im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht, im Zivil- sowie im Verwaltungsrecht und anderen öffentlich-rechtlichen Regelungen, wie beispielsweise der Straßenverkehrsordnung. Sie dienen allesamt der Schaffung, Aufrechterhaltung und Sicherung der Mobilität unserer Gesellschaft für sich alleine betrachtet aber auch in ihrem Zusammenwirken.
Im Zusammenhang mit der Teilnahme am Verkehr kann jeder von uns spürbar durch die verkehrsrechtlichen Regelungen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, mit denen Fehlverhaltensweisen Einzelner vor, während oder nach der Nutzung von Fortbewegungsmitteln sanktioniert werden, betroffen sein. Dies gilt in einem besonderen Maß, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, bei dem Personen und/oder Sache zu Schaden kommen. Spätestens in diesem Fall wird man auch mit den zivilrechtlichen Bestimmungen konfrontiert, die sich mit der Haftung der einzelnen Verkehrsteilnehmer untereinander und mit versicherungsrechtlichen Fragen befassen.
Hier muss der beauftragte Rechtsanwalt häufig "an mehreren Fronten für seinen Mandanten" kämpfen. Dieser wird vielfach seitens der Staatsanwaltschaft oder zuständigen Bußgeldstelle mit dem Vorwurf der Begehung einer Straftat (z.B. eine fahrlässige Körperverletzung oder eine fahrlassige Tötung eines anderen Verkehrsteilnehmers) oder der Begehung einer Ordnungswidrigkeit (z.B. Nichtbeachtung der Vorfahrt) konfrontiert und sieht sich gleichzeitig zivilrechtlich den Schadensersatzforderungen des Unfallgegners ausgesetzt und muss zudem noch gegen diesen Widerstand eigene Ersatzansprüche durchsetzen. Ohne anwaltliche Hilfe ist dies ein nahezu unlösbares oder doch zumindest ausgesprochen schwierig zu lösendes Unterfangen.
Hier bedarf es eines Helfers, der weiß, wo der "Hebel angesetzt werden muss" und welche eigenen Ansprüche erfolgversprechend geltend gemacht werden müssen und was es hierzu bedarf. Hier seien beispielsweise der Nutzungsausfallschaden und der Haushaltsführungsschaden genannt, zwei Schadenspositionen, von deren Existenz der juristische Laie in der Regel keine Kenntnis hat, die aber finanziell erhebliche Auswirkungen haben und zu nennenswerten Schadensersatzleistungen führen können.
Ebenfalls auf anwaltlichen Beistand angewiesen ist der betroffene Einzelne, wenn es um die Geltendmachung von Verdienstausfallschäden oder um Schmerzensgeldansprüche, insbesondere bei Dauerschäden geht. Die Liste der möglichen Probleme und Besonderheiten im verkehrsrechtlichen Bereich ließe sich daneben noch um Vielfaches verlängern, würde aber den Rahmen dieser Internetpräsenz bei weitem übersteigen. Dehalb gilt letztendlich auch hier wieder der grundlegende Tipp, sich umgehend anwaltlich beraten zu lassen, wenn man einen Verkehrsunfall erlitten hat oder man mit sonstigen verkehrsrechtlichen Problemen konfrontiert wird.
Dies gilt unanbhängig davon, ob man sich im Recht glaubt oder nicht. Denn erst der Anwalt vermag insoweit eine sicherere Einschätzung zu treffen. Zudem sind auch bei einem Eigenverschulden oder auch nur Mitverschulden in der Regel zu Ihren Gunsten noch "zahlreiche Weichen zu stellen", um die Folgen des Unfalls für Sie zumindest abzumildern und noch das Optimum für Sie heraus zu holen. Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung in Unfallsachen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung mit übernommen werden müssen, wenn man selbst schuldlos in den Unfall verwickelt wurde. Aber selbst dann, wenn man eine Mitschuld trägt und den Schaden anteilig selbst tragen muss, also auch nicht die gesamten Anwaltskosten erstattet bekommt, lohnt sich in der Regel der anwaltliche Beistand. Der Anwalt wird häufig noch Schadensersatzpositionen für Sie geltend machen können, an die selbst gar nicht gedacht haben. Dieser Vorteil kann sich im Einzelfall so günstig auswirken, dass daneben der selbst zu tragende Anteil an den Anwaltskosten nicht mehr ins Gewicht fällt.
Lassen Sie sich auch nicht von den Versprechungen der Versicherungen blenden, die Ihnen häufig eine problemlose Schadensregulierung auch ohne Einschaltung eines Anwaltes in Aussicht stellen. Denken Sie daran, dass die Versicherung nicht als Wohltäter handelt und nur die eigenen Interessen verfolgt. Sind Versicherungen bemüht, die Einbeziehung eines Rechtsanwaltes zu verhindern, geht es den Versicherungen in der Regel nicht nur darum, die Anwaltskosten zu sparen. Vielmehr sollen die Unwissenheit und Unerfahrenheit des Geschädigten auf dem einschlägigen Rechtsgebiet auch darüber hinausgehend ausgenutzt werden. Geschädigte werden z.B. häufig zu Vertragswerkstätten der Versicherungen im Zuge der Durchführung einer Unfallreparatur gelotst, die nicht unbedingt die gleiche Qualitätsstufe garantieren wie Ihre eigene vertraute Werkstatt. Häufig handelt es sich dabei auch noch nicht einmal um eine Servicewerkstatt des jeweiligen Herstellers. In der während meiner beruflichen Tätigkeit bearbeiteten erheblichen Zahl von Unfallschadensfällen habe ich stets das Bestmögliche für den Mandanten durch zu setzen versucht und in der Regel auch erreicht. Die Interessen der gegnerischen Versicherung sind dabei vollkommen unbeachtet zu lassen. Versicherungen haben generell und mindestens den Geschädigten so zu stellen, wie er ohne den Schadensfall stehen würde.
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