Erbrecht
Fragt man einen Menschen, mit welchen zukünftigen Ereignissen er sich nur sehr ungern befasst und was er gerne verdrängt, kommt in der Regel die Antwort, das Sterben, also der Tod. Dabei wissen wir alle, dass dies zu den unausweichlichen Dingen in unserem Leben gehört und wir uns alle früher oder später mit diesem Thema beschäftigen und auch auseinander setzen müssen. Dies wie auch das grundlegende Wissen um den eigenen Tod, das wir allen anderen Lebewesen auf diesem Planeten voraus haben, sollte uns aber veranlassen, sich möglichst frühzeitig mit dem Gedanken zu befassen und Vorkehrungen und Regelungen für die Zeit danach zu treffen. Hierbei sollte man sich auch stets vor Augen führen, dass der Tod insbesondere für Angehörige zu wirtschaftlich und rechtlich weitreichenden Folgen führt oder zumindest führen kann. Es gilt, diese möglichen Konsequenzen vorauszusehen und vorausschauend tragfähige und den eigenen Wünschen und Vorstellungen entsprechende Regelungen für die Zeit nach dem eigenen Tod zu treffen.
Hierfür bietet das Erbrecht nahezu alle Möglichkeiten, um dies auch in allen Bereichen umzusetzen. Insoweit seien beispielhaft Vorkehrungen für einen Unternehmensübergang und eine Unternehmensfortführung oder die streitvermeidende Zuwendung sonstiger Vermögenswerte auf mehrere Erben/Vermächtnisnehmer genannt. Der Rechtsanwalt ist in allen erbrechtlichen Fragen ein kompetenter Ansprechpartner, der Ihnen bei der Umsetzung und Findung erbrechtlicher Lösungen zur Seite steht.
Bedenken Sie, dass man Streitigkeiten zwischen Erben oder sonst betroffenen Personen über das Erbe nur weitestgehend ausschließen kann, wenn man fundiert und rechtlich einwandfreie Regelungen für seine Nachwelt trifft, die von Allen auch beachtet werden müssen und bindend sind.
So hat der Unterzeichner in seiner beruflichen Praxis schon Fälle erlebt, in denen erhebliche Vermögenswerte aus Unwissenheit des Erblassers im Ergebnis ihm unliebsamen Personen oder gar dem Fiskus zugefallen sind, nur weil man den rechtzeitigen Gang zum Rechtsanwalt im Zusammenhang mit der Umsetzung einer Erbregelung gescheut hat. Jeder sollte daher prüfen, ob er überhaupt bereits für den Todesfall eine letztwillige Verfügung getroffen hat, eine bereits fixierte Regelung noch dem wirklichen Willen entspricht, die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten wurden und die getroffene Regelung Wirksamkeit entfaltet.
Sollten Sie hier Handlungsbedarf erkennen, zögern Sie nicht länger und suchen den Rat eines Fachmannes. Der Unterzeichner nennt Ihnen auch gerne und für Sie vollkommen unverbindlich die Kosten, die Ihnen hier im Zusammenhang mit einer anwaltlichen Dienstleistung entstehen können.
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