Kosten & Honorar
Transparente und nachvollziehbare Kosten – auf Wunsch mit unverbindlicher Kalkulation vorab.
Anwalts- und Gerichtskosten sind in vielen Fällen gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert. So bleiben die Kosten für Sie von Anfang an nachvollziehbar.
Kosten im gerichtlichen Verfahren
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens fallen Kosten für das Gericht und den beauftragten Rechtsanwalt an. Die Gerichtskosten bestimmen sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und sind – ebenso wie die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelten Rechtsanwaltskosten – streitwertabhängig. Der Streitwert für die eigentliche Scheidung wird nach dem dreifachen (Netto-)Monatseinkommen beider Ehegatten bestimmt. Für die Streitigkeiten, die zusammen mit einer Scheidung entschieden werden müssen (Folgesachen), werden zusätzlich jeweils Einzelstreitwerte bestimmt, z. B. für den Versorgungsausgleich pauschaliert 1.000,00 €. Die Summe dieser Einzelstreitwerte ergibt den anzusetzenden Gesamtstreitwert, der wiederum Grundlage für die Ermittlung der Kosten ist. Eine genaue Kostenermittlung sollte nach Klärung der individuellen Situation des Mandanten erfolgen. Auf Wunsch erhalten Sie von mir vollkommen unverbindlich eine exakte Kostenkalkulation.
Kosten der reinen Beratung
Wird der Rechtsanwalt nur beratend tätig und entfaltet keine sonstige Tätigkeit nach außen hin, bedarf es nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz einer Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant, die ebenfalls den tatsächlichen Umständen im Einzelfall entsprechend ausgehandelt werden kann. Ist die Beratung einfach gelagert und überschreitet nicht einen gewissen Zeitrahmen, wird in der Regel eine Pauschale vereinbart werden können. Bei weitreichenderen Beratungsleistungen wird zumeist eine Aufwandsvergütung auf Stundenlohnbasis in Betracht kommen, die für Sie ebenfalls überschaubar und nachvollziehbar ist. Für nähere Einzelheiten können Sie auch insoweit gerne und für Sie vollkommen unverbindlich Kontakt aufnehmen.
Unverbindliche Kostenauskunft. Nennen Sie mir Ihr Anliegen – nach Klärung Ihrer individuellen Situation erhalten Sie auf Wunsch vorab eine exakte und vollkommen unverbindliche Kostenkalkulation.